Behandlung von Kassenpatienten

Nach Einrichten der Internetseite haben mich mehrere Anfragen erreicht, ob es denn möglich sei, Ihr Kind auch als „Kassenpatient“ zu behandeln. Dies ist grundsätzlich möglich.

Eine erste Untersuchung Ihres Kindes mit der anschließenden Besprechung und Beratung dauert in der Regel 30 Minuten und kann auch einfach so bezahlt werden, da hier keine kostenaufwändigen apparative oder medikamentöse Maßnahmen erforderlich sind.

Geht es dann aber um die Übernahme zum Beispiel der Kosten für eine Korsettbehandlung bei Skoliose oder der Gipsbehandlung bei Klumpfuß, ist eine solche Vereinbarung über die möglichst vollständige Übernahme der Kosten sinnvoll.

Ich helfe in diesem Fall auch gerne mit entsprechenden Anfragen, Attesten und Bestätigungen. Da ich als Kinderorthopädin in meinem Fachbereich besonderen Wert auf ausführliche Information meiner Patienten und deren Eltern lege (die Behandlung kann ja nur dann Erfolg haben, wenn alle Beteiligten an einem Strick ziehen), bleibt es eh fraglich, ob dies im engen zeitlichen Rahmen der gesetzlichen Versicherung mit der eigentlich nötigen Ruhe und Gewissenhaftigkeit möglich ist. Am besten, Sie erkundigen sich im konkreten Fall direkt bei mir in der Praxis, mit einem Anruf oder aber einer Anfrage über e-mail.

Im Fall aufwändiger Behandlungen ist oft auch eine Sprechstunde zusammen mit allen Beteiligten (Kind, Eltern, Arzt, Orthopädiemechaniker, Physiotherapeut) erforderlich. Auch hier helfe ich gerne bei der Organisation. Über alle Untersuchungen und Behandlungen werden von mir genaue Untersuchungsberichte und Arztbriefe erstellt, die im Allgemeinen den Umfang der gesetzlichen Anforderungen bei weitem überschreiten.